Ja, einen Gründungszuschuss kann man zwei Jahre (24 Monate) nach der letzten Förderung beantragen.
Voraussetzungen:
- Der Gründer muss arbeitslos sein
- Es muss noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I in Höhe von 5 Monaten (150 Tage) bestehen
Wichtig zu wissen: Der Gründungszuschuss ist mittlerweile keine Leistung mit Rechtsanspruch sondern eine Ermessensleistung. D.h. es liegt im eigenen Ermessen der Arbeitsagentur, ob ein Zuschuss gezahlt wird. Z.B. wird heutzutage vermehrt abgelehnt, wenn der Gründer einfach und schnell in einen angestellten Job vermittelt werden könnte.
Wir beraten Sie gerne bei Ihrer Existenzgründung.