Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mandanten,
die allgemeine Abgabefrist für die Steuererklärung 2014 war der 31.05.2015. Dieser Termin wurde auch immer wieder in verschiedenen Medien genannt.
Für Steuerpflichtige, die durch einen Steuerberater vertreten werden, verlängert sich die Abgabefrist jedoch bis zum 31.12.2015, so dass Sie als unsere Mandanten von dieser verlängerten Abgabefrist profitieren.
Sollten Sie vom Finanzamt eine Aufforderung erhalten, Ihre Steuererklärung zum 31.05.2015 einzureichen, so reichen Sie diese bitte an uns weiter. Wir informieren dann das Finanzamt noch einmal, dass Sie von uns betreut werden.
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