25. Juli 2017
Anwendung der Kleinunternehmerregelung im Gründungsjahr
Nach § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG wird die für Umsätze im Inland geschuldete Umsatzsteuer nicht erhoben, wenn der in § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen wird. Diese Unternehmen bleiben von der Umsatzsteuer verschont, auch wenn ihre Umsätze eigentlich steuerpflichtig wären. Kleinunternehmer sind von jeglicher Umsatzbesteuerung freigestellt, sie dürfen deshalb in Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und haben auch keine Möglichkeit, den Vorsteuerabzug in Anspruch zu nehmen.
Mehr dazu unter: Anwendung der Kleinunternehmerregelung im Gründungsjahr
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20. Juli 2017
Frau Wolf hat ihre Abschlussprüfung bestanden
Wir gratulieren unserer Mitarbeiterin Veronika Wolf zur bestandenen Prüfung als „Betriebswirtin (Bachelor of Arts)“ und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit in unserem Team.
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3. Juli 2017
Nadine Grofer – Verabschiedung ins Studium
Unsere Mitarbeiterin Nadine Grofer wird die Kanzlei Ende Juli verlassen und ab dem 01.09.2017 ein Vollzeitstudium beginnen.
Wir sind traurig, dass wir mit ihr eine wichtige Stütze im Sekretariat verlieren. Glücklich sind wir darüber, dass wir sie nicht ganz verlieren. Frau Grofer wird uns weiterhin bei Projekten und Spezialthemen unterstützen.
Wir danken Frau Grofer sehr für die super Zusammenarbeit in den letzten sechs Jahren.
Ihre Ansprechpartner im Sekretariat sind ab August Frau Müggenborg und Frau Sommer.
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