22. Dezember 2015
Buchführungspflichten
Es gibt Lockerung bei den Buchführungspflichten. Unternehmer mit einem Gewinn von weniger als 60.000 (zuvor: 50.000) Euro und einem Umsatz von weniger als 600.000 (zuvor 500.000) Euro sind ab 2016 von der Buchführung befreit. Damit können in der Praxis kleinere Gewerbetreibende aus der Pflicht herausfallen und auf eine Einnahmen-Überschussrechnung umstellen – es sei denn, es besteht etwa wie bei GmbHs aus anderen Gründen eine Buchführungspflicht.
Quelle: wirtschaftplus IHK; Ausgabe 3 Dezember 2015
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14. Dezember 2015
Weihnachten 2015 – Öffnungszeiten und Umzug
Unser Büro ist aufgrund der Feiertage und unseres Umzugs in der Zeit vom
23. Dezember 2015 – 01. Januar 2016
geschlossen. D.h. wir sind im alten Jahr bis zum 22.12.2015 für Sie da. Im neuen Jahr dann wieder ab Montag, 04.01.2016.
Bis zum 22.12.2015 finden Sie uns in unseren alten Räumen im Brückenort 21 in 49565 Bramsche. Ab dem 4. Januar 2016 begrüßen wir Sie gerne in unseren neuen Räumen in der Otterbreite 16 in 49565 Bramsche.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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8. Dezember 2015
Steuererklärung künftig ohne Belege möglich
Viele Bürger kennen das: Der Papierwust bei der jährlichen Steuererklärung ist aufwendig und kann Nerven kosten. Nun soll alles einfacher werden. – Entlastung für Prüfer und Steuerzahler: Steuererklärung künftig ohne Belege möglich |
noz.de – Lesen Sie mehr auf: https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/646193/steuererklarung-kunftig-ohne-belege-moglich
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1. Dezember 2015
Newsletter Dezember 2015
Inhalte
- Das Steueränderungsgesetz 2015
- Handlungsempfehlungen und Gestaltungshinweise zum Jahresende 2015
- Weihnachtsfeier/Betriebsveranstaltung
- Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen
- Investitionsabzugsbetrag
- Geschenke an Geschäftsfreunde
- Geschenke an Arbeitnehmer
Link: Newsletter Dezember 2015
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