26. August 2014
Kann man einen Gründungszuschuss ein zweites Mal beantragen und in Anspruch nehmen?
Ja, einen Gründungszuschuss kann man zwei Jahre (24 Monate) nach der letzten Förderung beantragen.
Voraussetzungen:
- Der Gründer muss arbeitslos sein
- Es muss noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I in Höhe von 5 Monaten (150 Tage) bestehen
Wichtig zu wissen: Der Gründungszuschuss ist mittlerweile keine Leistung mit Rechtsanspruch sondern eine Ermessensleistung. D.h. es liegt im eigenen Ermessen der Arbeitsagentur, ob ein Zuschuss gezahlt wird. Z.B. wird heutzutage vermehrt abgelehnt, wenn der Gründer einfach und schnell in einen angestellten Job vermittelt werden könnte.
Wir beraten Sie gerne bei Ihrer Existenzgründung.
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26. August 2014
Interessantes Dokument für Existenzgründer
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1. August 2014
Newsletter August 2014
Inhalte
- Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Wechsel von der 1-%-Regelung zur Fahrtenbuchmethode
- Werbungskostenabzug für Selbstanzeigen?
- Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienverkauf keine Werbungskosten
- Verteilung der Kosten für „außergewöhnliche Belastung“ auf mehrere Jahre
- Recht auf Urlaub für Minijobber
- Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden
Link: Newsletter August 2014
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