In unserer Vortragsveranstaltung zur Rentensteuer haben wir die häufigsten Fragen rund um die Rentensteuer zusammengetragen:
Mein Vater ist 2005 gestorben. Muss die Rente für 2005 noch nachversteuert werden?
Wenn Ihre Mutter noch lebt, gibt es für 2005 noch das Ehegattensplitting – d.h. es gilt der doppelte Grundfreibetrag in Höhe von rund 16.000 Euro. Wenn die Renteneinkünfte Ihres Vaters, die Renteneinkünfte Ihrer Mutter und die sonstigen Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen, muss die Steuererklärung für 2005 abgegeben werden. Falls Ihre Eltern Zinseinkünfte hatten, könnte das sogar von Vorteil sein. In 2006 kann Ihre Mutter das Witwensplitting in Anspruch nehmen – d.h. es gilt weiter der doppelte Grundfreibetrag für sie. Ab 2007 gilt dann nur noch der einfache Freibetrag, auf den alle Einkünfte angerechnet werden.
Was wäre, wenn meine Mutter auch gestorben wäre?
Steuerschulden werden vererbt. Die Steuererklärung ist durch die Erben abzugeben und die Erben müssen für die Steuerschulden aufkommen.
Was ist mit alten Belegen, die ich nicht mehr habe?
In vielen Fällen sind fehlende Belege ein Problem. Steuermindernde Sachverhalte hat der Steuerpflichtige nachzuweisen. Meine Erfahrung hat aber gezeigt, dass in den meisten Fällen ein Beweis erbracht werden kann. Zum Beispiel können Sie in der Regel Zweitschriften von Belegen anfordern.
Wenn ich die Medikamentenbelege von vorherigen Jahren nicht mehr habe, wie kann ich diese absetzen?
In der Regel erstellt Ihnen Ihre Apotheke eine Jahresmeldung, auf der alle Einkäufe verzeichnet sind.
Ich bin 1998 in Rente gegangen. 1999 habe ich vom Finanzamt die Mitteilung bekommen, ich sei nicht steuerpflichtig. Mit meiner Frau haben wir ca. 20.000,00 € gesetzliche Rente im Jahr. Sind wir steuerpflichtig?
Durch die in 2005 geänderte Rentenbesteuerung könnte es sein, dass die Mitteilung des Finanzamtes aus dem Jahre 1999 hinfällig geworden ist. Sofern Sie keine weiteren Einkünfte haben, liegen Sie mit Ihren Renteneinkünften von 10.000 Euro (50 % von 20.000) unter dem Grundfreibetrag für Eheleute. Sie sind also weiterhin nicht steuerpflichtig. Sollte jedoch einer von Ihnen sterben und der Überlebende erhält sowohl eine eigene Rente als auch eine Witwenrente, ist wahrscheinlich mit einer Steuerpflicht zu rechnen. Sie müssten dann eine Steuererklärung abgeben.
Meine Frau ist seit 2005 Rentnerin der BfA und VBL. Meine Rente kommt aus Holland und wird in Holland besteuert. Bin ich in Deutschland steuerpflichtig?
Sie müssen in Deutschland Ihre gesamten Einkünfte versteuern, da Sie und Ihre Frau in Deutschland wohnen. Auch wenn die Rente in Holland versteuert wird, entbindet Sie das nicht von der Steuerpflicht. Die bereits in Holland versteuerte Rente wird in Deutschland zwar steuerfrei gestellt, wird aber über den Progressionsvorbehalt auf Ihren Steuersatz angerechnet. Aus diesem Grund fällt unter Umständen eine höhere Steuer an.
Angenommen, ich muss 3.000,00 € nachzahlen. Muss ich das auf einmal zahlen?
Man kann einen Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung stellen, wenn es Gründe dafür gibt, dass man nicht alles zahlen kann. Es fallen dann aber Zinsen an. Sie müssen dann in der Regel Ihre Vermögensverhältnisse offenlegen. Und wenn es ein Sparbuch mit Guthaben in der vorgenannten Höhe gibt, müssen Sie alles sofort zahlen.
Ich beschäftige eine Hilfe im Haushalt. Kann ich diese von der Steuer absetzen?
Ja. Sofern Sie die Putzfrau offiziell angemeldet haben. Alternativ können Sie auch einen selbständigen Dienstleister beauftragen, der Ihnen dann eine Rechnung ausstellt. Wichtig ist, dass Sie die entsprechenden Nachweise haben und alle Zahlungen über die Bank laufen.
Sind Versicherungen auch absetzbar?
Ja. Persönliche Versicherungen wie Haftplflicht, Kranken oder Unfall sind absetzbar. Eine Hausratversicherung kann nicht abgesetzt werden.
Kann eine Hausversicherung abgesetzt werden?
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht ist absetzbar. Die Wohngebäude-Versicherung ist nicht absetzbar. Bei Vermietung können alle Hausversicherungen als Werbungskosten angesetzt werden.
Wenn man ein freies, lebenslanges Wohnrecht im Haus hat, das man im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertragen hat. Hat das Auswirkungen?
Nein. Es ist so, als wenn Sie in Ihrem eigenen Haus leben würden.
Kann man Handwerkerleistungen auch im selbstgenutzten Haus absetzen?
Ja, das ist seit einigen Jahren möglich. Dieses Gesetz wurde zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingeführt. Allerdings können Sie nur den Arbeitslohn und nicht die Materialkosten absetzen.
Wie ist es mit Fahrten zu Ärzten? Können diese abgesetzt werden?
Die Fahrten zum Arzt gehören zu den Krankheitskosten. Sie sollten die Fahrten genau dokumentieren.
Gibt es eine Broschüre zur Rentensteuer, damit man das alles nachlesen kann?
Über unseren Vortrag zur Rentensteuer erhält jeder auf Anfrage ein Manuskript. Dieses können Sie telefonisch oder per E-Mail unter info@stb-ingrid-david.de anfordern.