EU-Mehrwertsteuerpaket – Wichtige Änderungen treten zum 01.01.2010 in Kraft
Ab dem 01.01.2010 ergeben sich weitreichende Änderungen im Bereich des Umsatzsteuergesetzes. Unternehmer sollten sich mit ausreichend Vorlauf auf die Neuerungen vorbereiten.
Alle warten zurzeit gespannt darauf, ob nach der Bundestagswahl die Mehrwertsteuer erhöht wird. Von vielen unbemerkt tritt jedoch bereits zum 01.01.2010 eine umfangreiche Gesetzesänderung des Umsatzsteuerrechts in Kraft. Das so genannte „EU-Mehrwertsteuerpaket“ betrifft alle Unternehmer, die ihre Dienstleistungen auch ausländischen Unternehmern und Privatpersonen anbieten. Betroffen sind unter anderem kleine und mittelständische Handwerksbetriebe, Ingenieure, Catering-Unternehmen und viele andere.
Kernstück der Änderungen ist die weitgehende Einführung des Bestimmungslandprinzips. Hierdurch ändern sich die Spielregeln, wann eine Rechnung netto ohne Umsatzsteuer oder brutto mit Umsatzsteuer zu stellen ist. Dabei wird ab dem 01.01.2010 insbesondere unterschieden, ob der Rechnungs- und Leistungsempfänger ein Unternehmer oder eine Privatperson ist. Grundsätzlich sind die Rechnungen an ausländische Privatpersonen mit Umsatzsteuer zu stellen. Die Rechnungen an ausländische Unternehmer sind ohne Umsatzsteuer zu stellen. Der Leistungs-empfänger übernimmt in diesem Fall die Umsatzsteuer (so genanntes „Reverse-Charge-Verfahren“). Von dieser Grundregel gibt es eine Vielzahl von Ausnahmen. Aus diesem Grund ist der Informationsbedarf zum „Mehrwertsteuerpaket“ sehr hoch.
Als wären die neuen Regelungen nicht schon kompliziert genug, macht es der Gesetzgeber durch neue bürokratische Anforderungen noch ein bisschen komplizierter. Ab 01.01.2010 muss jeder Umsatz mit einem ausländischen Unternehmer in einer so genannten „Zusammenfassenden Meldung“ an die Finanzbehörden übermittelt werden. Bisher waren von dieser Regelung nur Lieferungen von Waren betroffen. Jetzt sind auch Handwerkerleistungen betroffen. Eine zusammenfassende Meldung ist monatlich abzugeben. Die Meldung beinhaltet jeden einzelnen Umsatz des Monats. Zu jedem Umsatz ist die Umsatzsteuer-ID-Nummer des ausländischen Unternehmers zu vermerken.
Darüber hinaus treten zum 01.01.2010 noch einige weitere Änderungen zur Umsatzsteuer in Kraft. Aus diesem Grund sollten sich Unternehmer mit ausreichend Vorlauf auf die Neuerungen vorbereiten. Die folgende Checkliste und die unten genannte Vortragsveranstaltung können dabei ein erster Schritt sein.
Checkliste „Mehrwertsteuerpaket“ zum 01.01.2010
- Analyse der von den Änderungen möglicherweise betroffenen Umsätze
- Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter in der Buchhaltung hinsichtlich der Änderungen
- Genaue Differenzierung von Leistungen an Endverbraucher und Unternehmer
- Beantragung einer USt-ID, sofern noch nicht vorhanden
- Anpassung der Kontenschlüsselung im EDV-System
- Anpassung der Rechnungen im Hinblick auf die neuen Anforderungen
- Checkliste für Rechnungseingangskontrolle erweitern/ändern
Bitte beachten Sie hierzu unsere Vortragsveranstaltung:
Vortragsveranstaltung „Mehrwertsteuerpaket 2010 – Wichtige Änderungen und Handlungsbedarf“
Inhalte:
- Welche Änderungen ergeben sich für innereuropäische Dienstleistungen?
- Welche neuen Meldevorschriften sind zu beachten?
- Was ist bei der Rechnungsstellung zu beachten?
- Im Anschluss: Fragerunde und Imbiss
Termin: Donnerstag, 29.10.2009 um 18:00
Dauer: 2 Stunden
Ort: Hotel Surendorff, Dinglingsweg 1, 49565 Bramsche
Kostenpauschale: 20 Euro pro Teilnehmer
Anmeldung:
Steuerberaterin Ingrid David
Vördener Damm 17a
49565 Bramsche
Telefon: 05461 – 709010 / Fax: 05461 – 709017
E-Mail: info@stb-ingrid-david.de
Internet: http://www.stb-ingrid-david.de/
