Wie Sie Ihr Studium von der Steuer absetzen
Immer wieder wird in den Medien darüber berichtet, ob und wie ein Studium bzw. eine Ausbildung von der Steuer absetzbar ist. In vielen Fällen beschäftigt diese Frage auch die Gerichte in Deutschland. In dieser Frage kommt es immer wieder zu einem „Katz-und-Maus-Spiel“ zwischen dem Gesetzgeber, dem Finanzamt und den Studenten, die ihre Studienkosten von der Steuer absetzen möchten.
Im Folgenden möchten wir Ihnen von einem beispielhaften Fall berichten, in dem unser Mandant im vollen Umfang sein Studium von der Steuer absetzen konnte. Unser Mandant hatte zunächst eine betriebliche Ausbildung abgeschlossen und danach sein Studium in Düsseldorf im Bereich Ingenieurswissenschaften begonnen. Seinen ersten Wohnsitz behielt er in Bramsche. Von seinem Ersparten aus der Erstausbildung leistete er sich eine Zweitwohnung in Düsseldorf. Außerdem musste er damit die Studiengebühren und die übrigen Kosten des Studiums finanzieren. Über die vier Jahre des Studiums sammelten sich somit Ausgaben von fast 20.000,00 € an. Diese Kosten haben wir dann mit den Steuererklärungen 2007 – 2010 geltend gemacht.
Auf Grund der Sachlage in diesem Fall musste das Finanzamt diese Kosten im vollen Umfang anerkennen und als Verlustvortrag berücksichtigen. Unser Mandant konnte diesen Verlustvortrag im Jahr 2011 im vollen Umfang steuermindernd nutzen, so dass sich für ihn eine Erstattung von mehreren tausend Euro ergab. Aus unserer Sicht und aus der Sicht unseres Mandanten somit ein Erfolg auf der ganzen Linie.
Wenn auch Sie Ihre Studienkosten von der Steuer absetzen und sich eine Erstattung sichern möchten, stehen wie Ihnen gerne beratend zur Seite.
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