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21. Februar 2012

Wahl der Lohnsteuerklassen für eingetragene Lebenspartner vorläufig zulässig


Der 6. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Beschluss vom 16. Januar 2012 (Az. 6 V 4218/11 E) im Wege einer Aussetzung der Vollziehung die Wahl der Lohnsteuerklassen III und V durch Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zugelassen.

Die Antragsteller, Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, beantragten beim Finanzamt einen Wechsel von ihrer bisherigen Lohnsteuerklasse I in die für sie günstigere Steuerklassenkombination III/V. Das Finanzamt lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass diese Kombination nach § 38b EStG ausschließlich für Verheiratete zulässig sei. Im Rahmen des Einspruchsverfahrens gegen den Ablehnungsbescheid beantragten die Antragsteller die Aussetzung der Vollziehung bei Gericht und machten die Verfassungswidrigkeit der vom Finanzamt angeführten Norm geltend.

Das Gericht gab dem Antrag statt. Es bestehe zumindest die Möglichkeit, dass § 38b EStG wegen der Ungleichbehandlung von verheirateten und verpartnerten Steuerpflichtigen gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße. Nach der zum Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungserichts vom 21. Juli 2010 (BVerfGE 126, 400) sei bei einer mit der sexuellen Orientierung zusammenhängenden Differenzierung eine strenge Gleichheitsprüfung vorzunehmen. Auch der besondere Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) rechtfertige eine Differenzierung zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Hinblick auf steuerrechtliche Vorschriften nicht. Der Versorgungscharakter beider Lebensformen erfordere vielmehr eine Gleichbehandlung. Der Senat hat die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen.



Quelle: Newsletter Finanzgericht Münster (02/2012)

7. Februar 2012

Neues Ausbildungsangebot: Duales Studium

Duales Studium – Bramscher Steuerberatungskanzlei ist Vorreiter im Osnabrücker Landkreis

Als eine der ersten Steuerberatungskanzleien im Osnabrücker Land bietet die Steuerberatungskanzlei Ingrid David & Kai Brickwedde interessierten Abiturienten ab August 2012 ein Duales Studium im Bereich Steuern an. Frau Olesja Gergert hat sich für einen Studienplatz beworben und berichtet an dieser Stelle über ihr einwöchiges Praktikum in der Kanzlei David & Brickwedde.

„In der ersten Januarwoche absolvierte ich ein einwöchiges Praktikum bei der Steuerberatungskanzlei Ingrid David & Kai Brickwedde in Bramsche. Da ich nach meinem Abitur gerne ein Duales Studium mit dem Schwerpunkt Steuern anfangen will, wollte ich durch das Praktikum erste Erfahrungen sammeln um schließlich zu entscheiden, ob es das richtige für mich ist.

Ein Duales Studium umfasst die Kombination von Theorie und Praxis der Wirtschaftswissenschaft. Der theoretische Teil wird an der Hochschule Osnabrück(Standort Lingen) erlernt und schließlich in dem Unternehmen praktisch umgesetzt.

Die Steuerberatungskanzlei Ingrid David & Kai Brickwedde ist eine moderne und innovative Kanzlei, die von Ingrid David und ihrem Sohn Kai Brickwedde geführt wird. In dem Betrieb sind sieben Angestellte und Auszubildende  tätig. Die Kanzlei bietet Leistungen für Privatpersonen, Unternehmen und Existenzgründer an, egal ob Steuererklärungen, Buchführungen oder unternehmerische Beratung.

Im Bereich der Ausbildung bietet das Unternehmen nicht nur ein Duales Studium in Kooperation mit der Hochschule in Lingen an, sondern auch eine Ausbildung zur Steuerfachangestellten oder auch zur Kauffrau für Bürokommunikation.

Zuerst beschäftigte ich mich im Praktikum theoretisch  mit dem Thema Buchführung und den wichtigsten Begriffen, die dazugehören. Schließlich wurde ich auch praktisch in die Buchführung eingeführt. Ich bekam Rechnungen und Kontoauszüge zum Kontieren und konnte schließlich Buchungen in den Computer eingeben. Außerdem bekam ich eine kreative Aufgabe. Ich durfte Ideen für einen „Tag der offenen Tür“ im Rahmen des Bramscher Stadtfestes entwickeln.

Es war die ganze Zeit über spannend und abwechslungsreich. Die erfahrenen Angestellten waren immer freundlich und hilfsbereit.

Das Praktikum war für mich sehr sinnvoll, denn ich musste einfach mal einige Tage in einem Berufsfeld verbringen, um eine Vorstellung zu bekommen, wie es abläuft, was von mir erwartet wird und was mir bevorsteht.“

Links:

Berufsakademie Lingen

Institut für duale Studiengänge in Lingen erweitert sein Angebot

7. Februar 2012

Newsletter Februar 2012

Inhalte

  • Neuregelung beim Kindergeld/-freibetrag durch den Wegfall der Einkünftegrenze bei volljährigen Kindern
  • Lohnsteuerabzug im Kalenderjahr 2012 und Einführung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuer­abzugsmerkmale ab 2013
  • Finanzverwaltung verweigert die Berücksichtigung von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
  • Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten
  • Betriebsfortführungsfiktion bei Betriebsverpachtung und -unterbrechung
  • Rechtzeitige Dokumentation unternehmerischer Nutzung bei gemischt genutzten Gebäuden erforderlich
  • Neue Auslandsreisekosten ab 2012

Link: Newsletter Februar 2012

13. Januar 2012

Newsletter Januar 2012

Inhalte

  • Neuregelung der steuerlichen Behandlung von verbilligten Mietverhältnissen (an Angehörige)
  • Gesetzgeber will Kosten für Erststudium nicht als Werbungs­kosten zulassen
  • Kein erleichterter Nachweis von Krankheitskosten als außer­gewöhnliche Belastungen
  • Geringere Anforderungen an elek­tronisch übermittelte Rechnung
  • Grenze bei der Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten dauerhaft auf 500.000 € angehoben
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen: Qualifizierte Abfrage der USt-Identifikationsnummer nicht vergessen!
  • Die Sozialversicherungsgrenzen und Sachbezugswerte 2012

Link: Newsletter Januar 2012

20. Dezember 2011

Newsletter Dezember 2011

Inhalte

  • Start der elektronischen Lohn­steuerkarte zum 1.1.2012 verschoben
  • Freibeträge für 2012 jetzt beim Finanzamt beantragen
  • Musterverfahren zur sog. 1-%-Regelung beim Pkw
  • Handlungsempfehlungen und Gestaltungshinweise zum Jahresende 2011

Link: Newsletter Dezember 2011

19. Dezember 2011

Unsere Öffnungszeiten vor und nach Weihnachten

Bitte beachten Sie, dass unser Büro am 23.12.2011 sowie am 27.12.2011 und 30.12.2011 geschlossen bleibt. Am 28. und 29.12.2011 sowie ab dem 02.01.2012 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

Bereits jetzt wünschen wir Ihnen auf diesem Wege ein schönes Weihnachtsfest sowie viel Glück und Erfolg in 2012.

Herzliche Grüße

Ingrid David und Kai Brickwedde
Ihre Steuerberater

18. November 2011

Umsatzsteuererstattungen für Oktober und November 2011

Liebe Mandantinnen und Mandanten,
sehr geehrte Damen und Herren,

das Finanzamt führt im Dezember eine Umstellung der EDV durch. Aus diesem Grund können voraussichtlich in der Zeit vom 07.12.2011 bis Mitte Januar 2012 keine Umsatzsteuererstattungen ausgezahlt werden.

Falls Sie für die Buchführungsmonate Oktober und November 2011 eine hohe Umsatzsteuererstattung erwarten (z. B. auf Grund hoher Investitionen mit Vorsteuer oder auf Grund großer Wareneinkäufe mit Vorsteuer), möchte ich Sie bitten, uns dies unbedingt kurzfristig mitzuteilen. Wir benötigen diese Angaben spätestens bis zum 05.12.2011, damit wir die Erstattung rechtzeitig für Sie beantragen können. Falls Sie Fragen hierzu haben, rufen Sie uns kurzfristig dazu an.

Die EDV-Umstellung führt aber auch dazu, dass von Mitte Dezember 2011 bis Mitte Januar 2012 Umsatzsteuer-Zahlungen nicht automatisch von Ihrem Konto abgebucht werden. Diese Zahlungen werden dann voraussichtlich erst Ende Januar 2012 automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Bitte legen Sie für diesen Abbuchungstermin die Umsatzsteuer zurück, damit Sie nicht in Liquiditätsprobleme kommen.

4. November 2011

Newsletter November 2011

Inhalte

  • Steuervereinfachungsgesetz nunmehr verabschiedet
  • Keine Ansparabschreibung (heute Investitionsabzugsbetrag) für Software
  • Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten
  • „Ordnungsgemäßes“ Fahrtenbuch – immer ein Streitpunkt
  • Finanzämter überprüfen Versteuerung von Rentenbezügen
  • Umsatzsteuer bei der Abgabe von Speisen an Imbissständen

Link: Newsletter November 2011

18. Oktober 2011

Die Kanzlei ist am 21.10.2011 nur eingeschränkt erreichbar

Die Kanzlei ist am 21.10.2011 nur eingeschränkt erreichbar.

Unser Büro ist am Freitag, den 21.10.2011 aufgrund einer internen Schulung leider nur eingeschränkt erreichbar.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Gerne können Sie uns eine E-Mail senden. Ab Montag sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

11. Oktober 2011

Newsletter Oktober 2011

Inhalte

  • Kosten für berufliche Erstausbildung und Erststudium unmittelbar nach Schulabschluss können in voller Höhe abziehbar sein
  • Vergütung für das Praktikum eines Studenten kann für Kindergeld nachteilig sein
  • Schweiz und Deutschland paraphieren Steuerabkommen
  • Luxushandy keine Betriebsausage
  • Zumutbare Belastung bei den Krankheitskosten verfassungswidrig?
  • EuGH-Vorlage zum Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen
  • Ferienhaus nicht von der Erbschaftsteuer befreit

Link: Newsletter Oktober 2011

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